InfoRegister : FAQ


Mit Inforegister können Sie die Adressen der AHV/IV-Ausgleichskassen abrufen, die ein individuelles Konto auf Ihren Namen im Sinne von Artikel 30ter AHVG führen.


InfoRegister ist für die Versicherten der Alters- und Hinterlassenenversicherung und der Invalidenversicherung (AHV/IV) bestimmt.


Ja. Bei der Einführung der neuen 13-stelligen AHV-Nummer wurde die alte AHV-Nummer (11-stellig) gespeichert und mit der neuen Nummer im zentralen Versichertenregister verknüpft. Die Änderung der Nummer führt nicht zu einem Datenverlust, und die auf der alten AHV-Karte eingetragenen Kassen befinden sich ebenfalls im InfoRegister.


Arbeitgeber sind verpflichtet, einer AHV-Ausgleichskasse beizutreten, um das Einkommen ihrer Angestellten zu deklarieren, damit die geschuldeten AHV/IV/EO-Beiträge abgerechnet werden können. Die Wahl der Kasse, der sie beitreten, ist in den gesetzlichen Bestimmungen geregelt.

Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte der Beiträge, der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, den gesamten Betrag direkt an die AHV-Ausgleichskasse zu überweisen. Diese Kassen führen für jede versicherte Person ein individuelles Konto, in dem das Einkommen, die Beitragszeiten und allfällige Betreuungsgutschriften festgehalten werden, die als Grundlage für die Berechnung einer Rente der Alters- und Hinterlassenenversicherung oder der Invalidenversicherung dienen.

Jede versicherte Person, die Beiträge geleistet hat, besitzt somit ein individuelles Konto auf ihren Namen, das von ihrem Arbeitgeber bei der AHV-Ausgleichskasse, bei der er angeschlossen ist, eröffnet wird. Die Liste der Kassen, die im Ergebnis Ihrer InfoRegister-Suche angezeigt wird, spiegelt also Ihre berufliche Laufbahn wider.

Wenn Sie glauben, dass eine Kasse dort falsch aufgeführt ist, sollten Sie sich direkt mit dieser Kasse in Verbindung setzen oder einen Kontoauszug von dieser Kasse anfordern. Der Kontoauszug wird Ihnen zeigen, wann und wie viel Sie in diese Kasse eingezahlt haben.


Bestimmte Ereignisse in Ihrem beruflichen Werdegang können dazu führen, dass die Kasse nicht aufgeführt ist. Insbesondere, wenn Sie kürzlich den Arbeitgeber gewechselt haben, kann es sein, dass die Kasse nicht in der Liste erscheint, da der Arbeitgeber nur jährlich die Einstellung neuer Mitarbeiter melden darf. Ebenso wird keine Ausgleichskasse angezeigt, wenn Ihnen demnächst eine AHV-Rente zugesprochen wird (siehe Frage 7 unten).

Wenn Ihre Anstellung bei dem Arbeitgeber, dessen Kasse fehlt, jedoch länger als ein Jahr zurückliegt, sollten Sie sich direkt mit der betreffenden Ausgleichskasse in Verbindung setzen. Ihre Adresse erhalten Sie, indem Sie auf den Link unten klicken.

Vollständige Liste aller kantonalen und beruflichen Ausgleichskassen

Sie können einen Antrag auf einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto stellen, in dem alle Einkommen und Beitragszeiten Ihrer beruflichen Laufbahn aufgeführt sind. Beachten Sie, dass die Löhne des laufenden Jahres erst im folgenden Jahr in Ihr individuelles Konto eingetragen werden.


Versicherte, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten

Wenn Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind, müssen Sie sich an die Ausgleichskasse wenden, der Ihr derzeitiger Arbeitgeber angeschlossen ist. Die Auskunft von InfoRegister sagt Ihnen nicht, welche Kasse aus der Liste zuständig ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie Ihren Arbeitgeber nach dem Namen der Kasse fragen, an die er Ihre Beiträge überweist.

Wenn Sie selbstständig oder nicht erwerbstätig sind, müssen Sie sich an die Ausgleichskasse wenden, an die Sie Ihre Beiträge zahlen.

Die Formulare für den Kontakt mit den Institutionen der ersten Säule sowie für die Rentenschätzung stehen Ihnen über die oben genannten Links zur Verfügung.

Versicherte, die im Ausland wohnen und nicht in der Schweiz arbeiten

Sie müssen sich an die Schweizerische Ausgleichskasse wenden.